Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundebetreuung, den Gassi Service und das Hundetraining der Hundeschule Teamtraining

 Hundebetreuungsvertrag

 

Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und der Inhaberin der Hundeschule Teamtraining wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Die Inhaberin der Hundeschule Teamtraining weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund zur Betreuung in die Hundeschule Teamtraining gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Hundeschule Teamtraining einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

Die Hundeschule Teamtraining gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer ausreichend Auslauf und persönliche Zuwendung zu verschaffen.

 

Der Hundehalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundeschule Teamtraining der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass der Hundehalter oder dessen benannten Stellvertreter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichbar ist.

 

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundeschule Teamtraining durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

 

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr zur Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

 

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

 

Der zur Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 3 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hundeschule Teamtraining ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

 

Der Verdacht auf eine Erkrankung des zur Betreuung gegebenen Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundeschule Teamtraining übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.  

 

 

Haftung

 

Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen, sowie die gegebenenfalls gesetzlichen Begleitpapiere (z.B. Negativgutachten). Die jeweiligen Hunde müssen gemäß den veterinärmedizinischen üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein, zudem muss der Hund eine gültige Steuermarke tragen. Hundeschule Teamtraining ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten. Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.
Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Der Tierhalter/Eigentümer versichert, dass sein Tier steuerlich angemeldet ist, die Steuermarke ist bei Betreuungsbeginn am Halsband/Geschirr anzubringen. Der Tierhalter/Eigentümer haftet für alle von sich und seinen Tieren verursachten Schäden. Der Tierhalter/Eigentümer stellt den Tierbetreuer hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB frei. Die Hundeschule Teamtraining und Frau Tavy-Bielan übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuendem Tier verursacht werden.

 

Die Hundeschule Teamtraining übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

 

 

 

Reservierung Hundebetreuung

 
Bei Reservierung sind 25% des vereinbarten Endbetrages sofort zu entrichten. 

 

Bei Reservierung von weniger als 6 Monaten vor Auftragsbeginn sind 50% des vereinbarten Endbetrages sofort zu entrichten.

Bei Reservierung von weniger als 6 Wochen vor Auftragsbeginn sind 100% des vereinbarten Endbetrages sofort zu entrichten.

 



Stornierung/Kündigung

 

Die Anmeldung für die Hundebetreuung ist verbindlich. Der Tierhalter/Eigentümer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Teamtraining.

 

Bei Stornierungen sind immer 10% des vereinbarten Endbetrages zur Zahlung fällig für die Bearbeitung.

 
Bei Stornierungen zwischen dem 9. und dem 6. Monat vor Auftragsbeginn sind 25%
des vereinbarten Endbetrages zur Zahlung fällig.

 
Bei Stornierungen
zwischen dem 6. Monat und 6 Wochen vor Auftragsbeginn sind 50% des vereinbarten Endbetrages zur Zahlung fällig.

 
Bei Stornierungen unter 6 Wochen vor Auftragsbeginn sind 100% des vereinbarten Endbetrages zur Zahlung fällig.

 
Nicht abgesagte Termine werden zu 100 % berechnet.

 

Bei vorzeitiger Abholung ist ebenfalls der volle vereinbarte Preis zu zahlen.

Die Stornierungsgebühren gelten unabhängig davon welche Gründe dazu führen, (Krankheit des Hundes oder der Besitzer, einer Läufigkeit der Hündin oder sonstigem) dass im vereinbarten Betreuungszeitraum der Hund einbehalten wird.

 

 

 

Stornierung/Kündigung für den Gassi Service und die Tagesbetreuung

Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift bei Ausfall des zu betreuenden Hundes im Falle von Urlaub, Krankheit, einer Läufigkeit oder sonstigem Einbehalten des Hundes im vereinbarten Betreuungszeitraum. Die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum für den jeweiligen Monat ist in voller Höhe zu zahlen.

 

 

Stornierung/Kündigung für das Hundetraining  

 
Alle Stunden müssen bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, behält sich Hundeschule Teamtraining vor, dass die vereinbarten Stunden zu 100% bezahlt werden müssen. Verspätungen des Halters zu den vereinbarten Terminen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

 


Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese Stornierungsregeln aufmerksam durchgelesen haben, inhaltlich vollständig verstanden haben und sich mit diesen einverstanden erklären.


Extras

 
Besorgungen, besuche beim Tierarzt oder Hundefriseur werden pauschal mit 40,00 € pro angefangene Stunde zzgl. Fahrtkosten (1,00 € pro km) berechnet.
Tierarztkosten, Friseurrechnungen und sonstige Auslagen sind gesondert gegen Beleg
zu zahlen.

 

  

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir durch Ihren Hund verursachte Verschmutzungen
(z.B. Erbrechen, Blutungen, Kotabsatz) nach tatsächlichem Aufwand der Reinigung individuell berechnen müssen.
Bei sachlichen Beschädigungen erlauben wir uns die tatsächlichen Reparaturkosten bzw. die Neuanschaffung in Rechnung zu stellen.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem
Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

 

 

Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, den Tierbetreuungsvertrag nach bestem Wissen und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen